Laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden in Deutschland täglich rund 62 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Mit derartigen Neuinanspruchnahmen gehen, wie auch bei Umnutzungen bestehender Siedlungsflächen, in der Regel umfängliche bauplanerische Vorbereitungen und Maßnahmen einher. Nicht selten werden dabei auch private Investoren eingebunden, die die künftigen (neuen) Baugebiete mitentwickeln und gestalten. Das Bauplanungsrecht des Bundes ermöglicht unter anderem durch die Aufstellung von Bebauungsplänen unter Beteiligung Dritter als sog. Vorhabenträger die frühzeitige Einflussaufnahme auf derartige Entwicklungen. Für die Vorhabenträger können dabei je nach Umfang der Beteiligung im Verfahren attraktive Investitionspotentiale über die Planung und Errichtung hinaus gehoben werden. Das Seminar führt in diese Möglichkeit der Schaffung von Baurecht ein, legt deren Voraussetzungen und Grenzen, sowie die einhergehende Übertragung von Rechten und Pflichten dar. Ebenso werden weitere Möglichkeiten beleuchtet, außerhalb von vorgenannten bauleitplanerischen Maßnahmen an Baurecht zu gelangen.
Referentin:
Raphaela Di Prato
Maître en droit
Rechtsanwältin Bette Westenberger Brink PartGmbBH